22-05-2017, 18:45
Irgendwo hatte ich mal gelesen das die Herabsetzung des Selbstbehalts bei einer neuen Partnerschaft nur dann rechtens ist, wenn durch das Zusammenleben tatsächlich Geld eingespart wird. In diesem Fall, ich glaube es war sogar der BGH, ging es darum das die neue Partnerin nur HArtz IV bezog. Auf jeden Fall hatte das Gericht festgestellt das der Unterhaltsschuldner durch das Zusammenleben keine Ersparnisse hat und deswegen der Selbstbehalt nicht herabgesetzt werden darf.