23-05-2017, 09:02
Zitat:Daher entschieden die Richter, dass ihr fiktive Einkünfte anzurechnen seien, weil sie eine stundenweise Erwerbstätigkeit schuldhaft unterlassen habe. Das sei auch einer unterhaltsverpflichteten Person beim Bezug der vollen EM-Rente zuzumuten
und
Zitat:Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit müssen sie in so einem Fall gesondert beweisen, auch wenn der Rentenversicherungsträger das augenscheinlich schon getan hat. Der Rückzug auf die Bewilligung der EM-Rente genügt also nicht, um sich den Unterhaltspflichten zu entziehen
https://www.eurente.org/erwerbsobliegenheit-unterhalt/
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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