23-05-2017, 15:36
Theoretisch ja, aber das geht nach der individuellen Ansicht des Richters. Habe das Aktenzeichen nicht parat, aber ich erinnere mich an eine Entscheidung, in dem einem fiktiv Teilzeitbeschäftigten auch ein teilerhöhter Selbstbehalt zugestanden wurde. Es war aber ohnehin alles fiktiv, der zahlte keinen Unterhalt und es ging nur um die Frage, wieviel fiktives Einkommen ihm untergeschoben werden konnte.