24-05-2017, 10:25
(24-05-2017, 10:13)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Was kommt denn nach dem OLG?
Theoretisch der Bundesgerichtshof. Das OLG wird aber wegen eines ABR-Verfahrens keine Revision dahin zulassen. Es fehlt an grundsätzlicher Bedeutung für die Rechtssprechung. Meistens ist mit dem OLG das Ende der Fahnenstange erreicht.
In hoch verdünnten homöopathischen Dosen kommt auch das BVerfG und der EGMR in Frage. Be der Ex und ihren Anwälten sicherlich nichts, an das ein Gedanke verschwendet werden muss.