19-07-2009, 21:14
(19-07-2009, 21:08)Backfire schrieb: Das Geld ist gemeinsames Geld, wenn er das einfach mitnimmt, kann man ihm dann irgendwie an den Karren fahren wenn er wieder zurück nach Dt. kommt ?
Meine 10 Jahre ist ne lange Zeit und da verjährt ja auch einiges .......
Er sollte sich schon jetzt "bedienen", also während der Ehe. Das ist auf jeden Fall nicht strafbar, weil es ja beiden gehört.
Auf die Scheidung und das Urteil abzuwarten würde dem Warten auf einen Vulkanausbruch am Fusse des Vulkans gleichkommen und ist auf jeden Fall nicht zu empfehlen.
Schön langsam, wöchentlich, oder monatlich etwas von dem "gemeinsamen Geld" abzwacken und in Sicherheit bringen.