29-05-2017, 21:09
Für diese Fälle gibt es keinen richtigen und falschen Weg!
Kostenoptimiert mag ein Antrag ohne Anwalt beim Familiengericht die richtige Lösung. Kommt es zu einer Vereinbarung über den Umgang, dann sind das 27,50 EUR ... oder so die halben Gerichtskosten bei Kostenaufhebung.
Sieht Richterlein hier andere Maßstäbe, wird es teurer.
Die Plakatwandaktion ist definitiv teurer.
Das eine zu tun ohne das andere zu lassen, wird der Königsweg sein.
Wenn Kind älter als 14 ist, macht Gerichtsweg keinen Sinn. Da kommt es zur Anhörung und die Geisel plappert was Muttern wünscht. Da gibt es nur ein Fenster, wenn Kind das Stockholm-Syndrom versteht, das dürfte frühestens mit 16 sein!
Kostenoptimiert mag ein Antrag ohne Anwalt beim Familiengericht die richtige Lösung. Kommt es zu einer Vereinbarung über den Umgang, dann sind das 27,50 EUR ... oder so die halben Gerichtskosten bei Kostenaufhebung.
Sieht Richterlein hier andere Maßstäbe, wird es teurer.
Die Plakatwandaktion ist definitiv teurer.
Das eine zu tun ohne das andere zu lassen, wird der Königsweg sein.
Wenn Kind älter als 14 ist, macht Gerichtsweg keinen Sinn. Da kommt es zur Anhörung und die Geisel plappert was Muttern wünscht. Da gibt es nur ein Fenster, wenn Kind das Stockholm-Syndrom versteht, das dürfte frühestens mit 16 sein!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)