31-05-2017, 03:02
Kommt auf den Fall an!
Wenn Ehe von langer Dauer und die Ex nicht arbeiten will, bleibt ihm nichts anderes möglich als volles Risiko zu gehen.
Kündigung aus betrieblichen Gründen und zeitnah neuer - schlechter bezahlter - Job könnten den Anlass geben, hier heruntergestuft zu werden. Eher nicht bei Trennungsunterhalt als vielmehr bei nachehelichen Unterhalt.
Ausserdem ist wichtig, dass Mann sich um seine Gesundheit kümmert und seine Anpassungsprobleme dokumentiert.
Wenn wegen einer eher kurzen Ehedauer ohne ehebedingte Nachteile für die Ex kein nachehelicher Unterhalt und auch kein Betreuungsunterhalt zu erwarten ist, würde die Beibehaltung der Erwerbsbiographie wichtiger sein.
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
Wenn Ehe von langer Dauer und die Ex nicht arbeiten will, bleibt ihm nichts anderes möglich als volles Risiko zu gehen.
Kündigung aus betrieblichen Gründen und zeitnah neuer - schlechter bezahlter - Job könnten den Anlass geben, hier heruntergestuft zu werden. Eher nicht bei Trennungsunterhalt als vielmehr bei nachehelichen Unterhalt.
Ausserdem ist wichtig, dass Mann sich um seine Gesundheit kümmert und seine Anpassungsprobleme dokumentiert.
Wenn wegen einer eher kurzen Ehedauer ohne ehebedingte Nachteile für die Ex kein nachehelicher Unterhalt und auch kein Betreuungsunterhalt zu erwarten ist, würde die Beibehaltung der Erwerbsbiographie wichtiger sein.
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)