31-05-2017, 15:38
Zitat:Mit Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes (Anm.: Am 01.07.1958 in Kraft getreten) war, auch das musste geregelt werden, nun nicht mehr der Ehemann allein zum Unterhalt der Familie verpflichtet. Das Gleichberechtigungsgesetz machte daraus für bestehende Ehen eine gegenseitige Unterhaltspflicht. Auch der Getrenntlebensunterhalt musste neu geregelt werden. Vor dem 1. April 1953, bevor das alte Recht außer Kraft trat, kam es für den Unterhalt einer getrennt lebenden Ehefrau darauf an, ob sie die Herstellung des ehelichen Lebens verweigern durfte. Wenn sie das nicht durfte, bekam sie keinen Unterhalt. Es ging grob gesprochen darum: Wer hat Schuld daran, dass die beiden nicht mehr zusammen können. § 1361 BGB in der neueren Fassung schuf nun einen Billigkeitsanspruch, der vor allem auf die Gründe der Trennung abstellte.
Das alles wurde durch das erste Ehereformgesetz von 1976, in Kraft seit 1977, mit Abschaffung der Schuldscheidung überholt
Justizsenatorin a. D., Peschelt-Gutzeit, 2008
http://www.fes-forumberlin.de/pdf_2008/V...utzeit.pdf
Interessanterweise schreibt Frau Peschelt-Gutzeit noch am Schluß ihres Vortrags:
Zitat:Aber im Familienrecht, so viel darf man sagen, handelt man schneller. Es ist ganz erkennbar, dass es jeweils eine Frage der Macht, der Initiative und der Lobby ist, wer gerade am Zuge ist. Im Augenblick sind es ganz klar die Väter, die Korrekturen nachholen, wo sie es können. Deshalb möchte ich den Frauen hier zurufen: Bleiben Sie wachsam! Eines Tages kommt auch Ihre Zeit wieder!
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater