31-05-2017, 17:48
Hallo zusammen,
und noch ein Thema, das ich absolut spannend finde und sicher einige andere auch.
Ist es möglich eine in Deutschland geschlossene Ehe zweier deutscher Staatsangehöriger im Ausland nach der dortigen Rechtsordnung scheiden zu lassen?
Ich meine ja, denn Rom III macht es soweit ich das verstehe möglich:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2013/in...#ehegatten
Also ab z.B. nach Schweden auswandern, dort residieren und die Scheidung exerzieren.
Hinweis: Ehegattenunterhalt kennt das schwedische Recht nicht. Nur Kindesunterhalt.
Eine vergessene Option? Ein zu selten beschrittener Ausweg?
Oder Blödsinn/Irrtum/nicht möglich?
Grüße
und noch ein Thema, das ich absolut spannend finde und sicher einige andere auch.
Ist es möglich eine in Deutschland geschlossene Ehe zweier deutscher Staatsangehöriger im Ausland nach der dortigen Rechtsordnung scheiden zu lassen?
Ich meine ja, denn Rom III macht es soweit ich das verstehe möglich:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2013/in...#ehegatten
Also ab z.B. nach Schweden auswandern, dort residieren und die Scheidung exerzieren.
Hinweis: Ehegattenunterhalt kennt das schwedische Recht nicht. Nur Kindesunterhalt.
Eine vergessene Option? Ein zu selten beschrittener Ausweg?
Oder Blödsinn/Irrtum/nicht möglich?
Grüße