31-05-2017, 18:02
Gut finde ich diesen Kommentar:
Link: http://disq.us/p/1j4lsch
Simon II
Zitat:Wenn den Kindern ihr Recht auf Kontakt mit dem Vater verweigert wird, sollte das Gericht und Jugendamt mal die Fürsorgepflichtverletzung der Mütter unter die Lupe nehmen.
Zum Kindesunterhalt könnte der junge Mann seine Einkünfte verwenden und diese an die Kinder verteilen. Und sich dann seinen Bedarf wieder vom Jobcenter holen, siehe §11b, Abs 2Nr 7 SGBII. Unterstützung bekäme er bei www.aufstocker-offensive.de
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Simon II