(31-05-2017, 17:48)Maestro schrieb: Ist es möglich eine in Deutschland geschlossene Ehe zweier deutscher Staatsangehöriger im Ausland nach der dortigen Rechtsordnung scheiden zu lassen?Ich meine gelesen zu haben das das, wenn man nichts anderes per Ehevertrag geregelt hat, Recht des Landes an zu wenden ist in dem vor der Trennung der gewöhnliche Aufenthalt lag (mind. 3 Jahre lang ?).
Unabhängig davon kann man wohl im gegenseitigen Einverständnis das Recht des LAndes per Ehevertrag wählen welches angewendet werden soll.
Wenn ich falsch liege, bitte korrigieren.
(31-05-2017, 17:48)Maestro schrieb: Also ab z.B. nach Schweden auswandern, dort residieren und die Scheidung exerzieren.Du wirst also mit deiner Liebsten, mindestens (3 Jahre ?) deinen Lebensmittelpunkt nach Schweden verlegen müssen. Dort kannst du dann versuchen deine Ehe zu kitten. Wenn es klappt ist gut, wenn es nicht klappt ist auch gut. Ihr müßt aber dort zusammen (drei Jahre ?) durch halten.
Hinweis: Ehegattenunterhalt kennt das schwedische Recht nicht. Nur Kindesunterhalt.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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