06-06-2017, 17:24
ich selbst habe meine im Ausland geschlossene Ehe nach dem Recht des Landes der Eheschliessung in Deutschland scheiden lassen. Dabei gibt es zwei Hürden: Erstens muss man die Zuständigkeit des örtlichen Gerichts begründen und zweitens muss man den Richter überzeugen, das Verfahren auch zu betreiben. Letzteres hat in meinem Fall zwei Jahre gedauert und mir sind gleichgelagerte Fälle bekannt, in denen das Gericht erfolgreich das Verfahren boykottiert hat mit dem Ergebnis, dass die ausländischen Gerichte wieder zuständig wurden.
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