07-06-2017, 09:42
Herr Anwalt,
ihr Vorbringen einer Unterhaltsforderung entspricht nicht den Mindestvoraussetzungen. Sobald sie die vorgelegt haben wollen, werde ich erwägen, mich damit zu beschäftigen.
Mässigachtungsvoll
Schorschl Schwafl
Der Anwalt weiss natürlich, dass der Nachweis der Einkommens des anderen Elternteils sowie der Nachweis der eigenen Unterhaltsbedürftigkeit dazugehört.
ihr Vorbringen einer Unterhaltsforderung entspricht nicht den Mindestvoraussetzungen. Sobald sie die vorgelegt haben wollen, werde ich erwägen, mich damit zu beschäftigen.
Mässigachtungsvoll
Schorschl Schwafl
Der Anwalt weiss natürlich, dass der Nachweis der Einkommens des anderen Elternteils sowie der Nachweis der eigenen Unterhaltsbedürftigkeit dazugehört.