07-06-2017, 09:47
Etwas undurchsichtig, aber der Schlüssel dazu liegt auf jedem Fall im Vollstreckungsgericht. Nur das Vollstreckungsgericht kann pfändungsfreie Beträge ändern. Mit so einem Antrag solltest du da hin gehen. Festlegung auf 1478,04 € mit folgender Begründung: (...)