07-06-2017, 13:16
(07-06-2017, 12:50)Flo schrieb: In deinem Fall wäre es ggf sinnvoll umgehend das Geld auf ein anderes Konto z.B. Fidor umzuleiten. Ob das in der Inso geht, weiß ich nicht.
Wenn er von seinem Insoverwalter eine Genehmigung dafür einholt, sollte das kein Problem sein. Ob er eine Bank findet, die ihm ein normales
Girokonto anbietet, ist die Frage. Geld auf das Konto von Dritten wäre auch möglich, wenn die Bank des Dritten (Verwandter, Freund, Freundin, Ehepartner) das mitmacht und der Treuhänder informiert wird. Die Banken argumentieren oft mit Verstoß gegen das Geldwäschegesetz, was aber Blödsinn ist. Die wissen dann doch, wo das Geld her kommt und es der Dritte nur treuhänderisch entgegennimmt. Aber letztlich hat die Bank wegen der Vertragsfreiheit auch die Möglichkeit, dieses Konstrukt abzulehnen (Im dümmsten Fall kündigt sie dem Dritten das Konto). Egal wo das Geld vom Arbeitgeber hinfliesst, ob auf ein anderes eigenes Bankkonto oder auf das Konto von Dritten. Den Anspruch auf die pfändbaren Bezüge aus Arbeitslohn haben die Insolvenzgläubiger so oder so und könnten den im Fall der Fälle auch gegenüber der neuen Bank oder Dritten, die das Geld treuhandlich entgegennehmen, durchsetzen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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