07-06-2017, 13:55
Die Gerichte sind halt der Ansicht, dass dem Unterhaltsgläubiger in der Regel ein unbefristeter Titel zusteht. Mir widerstrebt es, diesen Juristenmüll zu erklären, lies einfach die entsprechenden Urteile. Hier eins des OLG Hamm: https://community.beck.de/2012/03/19/das...eten-titel