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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
Keine Ahnung was da mit mir los war. Vielleicht ist es momentan eine Scheißphase in der ich festhänge. Vermutlich. Über 1.5 Jahre hatte ich sie gesperrt, auch Rufnummer und Email. Nun wollte ich vermutlich indirekt eine Tür für ihn öffnen, jedoch mit knapp 2.5 Jahren wird er da nicht selbstständig durch gehen können.
Und ihr damit ein Zeichen setzen, sich zu melden, wird nicht ankommen, sie wahrscheinlich noch jähzorniger machen und bestätigen. Zudem war sie damals auch in der Lage mir per Einschreiben eine Frist zu setzen. Das Statement vor Gericht, von ihr und der Anwältin, konnte nicht deutlicher sein.  Einmal habe ich es mir noch angetan vor Gericht. Die lebendige Vaterschaft war mit ihrem Wegzug jäh beendet. Und was bringt es schlussendlich Kontakt aufzubauen? Außer Schmerzen rein gar nichts.

Wahrscheinlich habt ihr Recht.
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RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Einszweidrei - 07-06-2017, 15:59
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