09-06-2017, 09:43
Auskunft über die Zukunftspläne ist nicht der Gegenstand des Verfahrens jetzt. Jetzt ist VKH genehmigt für eine Abänderung, dann sollte er dieses Verfahren auch betreiben.
Umfrage: Änderungsklage möglich Du hast keine Berechtigung bei dieser Umfrage abzustimmen. |
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Ja, möglich | 5 | 50.00% | |
Nein, umöglich | 5 | 50.00% | |
Gesamt | 10 Stimme(n) | 100% |
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
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