09-06-2017, 16:30
@hans2000
Das ist so nicht richtig.
Über PKH entscheidet natürlich ausschließlich das Gericht.
WENN die Gegenseite auch über den Antrag informiert wird, dann kann sie sich dazu auch äußern.
Eine Anmerkung über das mietfreie Wohnen der KM wäre da z.B angebracht.
Das ist so nicht richtig.
Über PKH entscheidet natürlich ausschließlich das Gericht.
WENN die Gegenseite auch über den Antrag informiert wird, dann kann sie sich dazu auch äußern.
Eine Anmerkung über das mietfreie Wohnen der KM wäre da z.B angebracht.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel