09-06-2017, 23:40
(24-01-2017, 12:52)FrankR schrieb: Danke Euch allen für die guten Hinweise und die Diskussion hier. Ich setze auch darauf, dass die Hürde nach D zu kommen für meine Ex-Freundin sehr hoch ist, und sie lieber in der Ukraine bleiben will. Deshalb noch mal folgende Fragen:
1. Kennt sich jemand aus mit dem Unterhaltsrecht in der Ukraine für den Fall, dass Sie dort irgendwann klagt. Also wie berechnet sich der Unterhalt fürs Kind und gibt es dort auch so etwas wie das Betreuungsgeld?
2. Nach deutschem Recht: gibt es eine rückwirkende Pflicht zu zahlen? Werden dann ggf. freiwillige Zahlungen angerechnet? (unabhängig von der Fragestellung, ob eine freiwillige Zahlung sinnvoll ist oder nicht...)
Ich kenne mich ein wenig aus mit der Ukraine. Ich würde an Deiner Stelle ein wenig an die KM zahlen und gleichzeitig viel Energie einsetzen um sie nicht nach DE einwandern zu lassen, es wird dann richtig teuer für Dich. Wenn Du kein Interesse am Kind hast.
In der Ukraine sind die Lebenshaltungskosten und Gehälter sehr niedrig. For allem und seitdem das Land den europäischen Weg eingeschlagen ist . Mindestlohn liegt bei etwa 120€ und viele verdienen offiziell genau das. Der Rest kommt "in Umschlägen", also schwarz.
Kurz gesagt, mit 30-50€ monatlich bist Du vorbildlicher Zahlvater, für ukrainische Verhältnisse. Ich glaube nicht, dass Du nach deutschem Recht zahlen muss. Rechne aber damit, dass die KM viel Energie einsetzen wird, um nach DE mit dem Kind zu kommen. Betone immer dass diese Zahlungen freiwillig sind. Die rechtliche Durchsetzung der höheren Ansprüche ist sehr schwierig und teuer, mach es der KM bewusst.
Hier ein aktuelles Artikel zum neuen ukrainischen UH-Recht, vielleicht lässt sich dieser mit Google translator übersetzen
http://kolobok.ua/news/ukraine/alimenty-...-2526.html
Ein € kostet ca. 30 Hrivna zur Zeit