20-07-2009, 15:10
Erstmal guten Tag;
Das ist mein erster Beitrag hier. Ich habe mir das Forum und die Schreiber angesehen und ich glaube ich bin hier richtig (so viel Wut und Aktionsbereitschaft habe ich selten gelesen).
Was Ihr hier von mir habt, weiss ich noch nicht, aber vielleicht wird ja was draus und man(n) kann der Unrechtsmaschinerie mal richtig Knüppel zwischen die Beine werfen. Dazu erstmal mein Fall:
In einem Bundesland X wurde ich vor das Familiengericht gezerrt, Ehescheidung. Insoweit kein Problem, eben die ganze Katastrophe mit zwei kleinen Kindern.
In der Ehescheidungsverhandlung ging es auch um die Einkünfte der Ex. Die besitzt zwei Häuser im Ausland, Land y, in bester Lage. Ich wies dies durch Grundbuchauszug nach, also eine öffentliche Urkunde. Die Sache roch schon sehr nach Steuerhinterziehung. Die Frau Richterin winkte durch und übersah das gnädig, ist jedoch für mich wichtig, weil Einkünfte der Ex und wer soll Kinderunterhalt zahlen, usw.
Also war ich nicht faul, habe Strafanzeige gegen die Ex erstattet, sowohl beim Finanzamt als auch bei der Staatsanwaltschaft. Die Ex hatte eine Promianwältin und die bog alles ab. Staatsanwaltschaft stellt ein, Finanzamt ermittelt nicht usw, usw.....
Ich bin zwar des Rechts etwas kundig, aber grundsätzlich ein Langsammerker und so fand ich auch erst im Frühjahr 2009 heraus, dass es nicht nur Steuerhinterziehung sonder auch Geldwäsche ist, gem §§ 370 (3)Nr.3 AO iVm 261(1)S.3 StGB
Natürlich wurde ich im Ehescheidungsverfahren extrem benachteiligt, wie es eben so üblich ist, sogar das Anwältchen das mich vertreten hat (auf PKH) sprach vor Gericht gegen mich. Ich wurde also als armer Schlucker von vorne bis hinten legal gedrückt, soweit es eben geht.....
Im März war ich dann zu allem bereit, nach dem die Ex über ihre Anwältin den Kindesunterhalt einklagen wollte (ich hatte wieder mühsam einen Job bekommen und die Damen wollten nur was ihnen zusteht...)
Zurück zur Geldwäsche:
Ich schrieb Strafanzeigen gegen die Richterin, eine zweite Richterin und eine Richterin am Oberlandesgericht X (die hatten meine Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung bearbeitet, die dann vors Bundesverfassungsgericht ging). Weiter Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft X, gegen die EX, gegen mein Anwältchen und gegen die Promianwältin. Allesamt wegen Begünstigung -ergo- Beihilfe zu Geldwäsche. Das ist kein kleiner Vorwurf, insofern habe ich mir das vorher schon reiflich überlegt.
Jetzt wirds witzig. Ich habe die Geldwäsche komplett belegt, also keinen Verdacht, sondern Beweise; Grundbuchauszug, Verschleierung der Eigentümerdaten im Grundbuch durch Notar, Steuerhinterziehung durch Steuerbescheid der Ex. Da der Notar einen Grundbuchauszug gefälscht hat um die Eigentümer vor Aufdeckung der Steuerhinterziehung zu schützen, ist es besonders schwere Steuerhinterziehung, die vom Gesetzgeber als Geldwäsche eingestuft wird, seit 01.01.2008.
Was macht die Staatsanwaltschaft X? Stellt ein keine Schuld erwiesen. Da die Staatsanwaltschaft dies auch an das BKA melden muss und ich die Strafanzeigen über das BKA eingereicht habe, habe ich dann gleich Richtigstellungen an das BKA geschickt. Weiterhin Briefe an den Präsident Bafin, Präsident BKA, Bundesverfassungsgericht, Financial Action Task Force Paris, Interpol, Europol, US-Secret-Service, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Bundesfinanzminister, usw. Ich glaube ich habe nur den Mossad vergessen.
Von großer Bedeutung ist diese Form der Geldwäsche, weil eine neue Variante unter Fälschung von Grundbuchdaten gezeigt wurde. Die Summen sind nicht so doll, ca. 150 - 200.000 Euro p.a.
So. Da die Geldwäsche, zusammen mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, ganz oben rangiert, ist Bewegung in die Sache bekomme. Vom Europäischen Parlament erhielt ich vorab die Nachricht die Sache bei der FIU BKA anzuzeigen (was ja schon längst passiert ist).
Seit Mai höre ich weder von der Anwältin (deren Website auch seit Mai offline ist) noch vom Gericht etwas. Mein Schreiben an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wurde beantwortet und ich habe wieder einen Zentimeter Papier (mit allen Beweisen) hingeschickt; Vorwurf: Richterin eines OLGs täuscht Bundesverfassungsgericht und schützt Geldwäsche.
Meine Beschwerde wurde jedoch nicht zur Entscheidung angenommen, abgezeichnet von drei Richtern des Bundesverfassungsgericht. Das heisst, die haben sich damit beschäftigt und vermutlich Akten angefordert.
Da dürfte im Bundesland x einige Köpfe rot geworden sein. Weiterhin führe ich gegen besagtes Finanzamt eine Untätigkeitsklage bei einer belegten Geldwäsche. Das ist auch dem Finanzgericht unangenehm und mir wurde schon zweimal nahegelegt, meine Klage zurück zu nehmen. (Ein gutes Zeichen)
Nach § 31b AO muss Geldwäsche vom Finanzamt sofort ans BKA gemeldet werden, unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Haben die nicht, also auch sehr mütterfreundlich, ohne Zweifel.
Ich werde die Sache jetzt bis zum Ende durchziehen. Das dürfte dann einen großen Scherbenhaufen geben.
Anmerkung: Wäre das alles im Bundesland x geblieben, dann hätte mich diese männerfeindlich Bande einfach kalt gestellt, bei Geldwäsche geht das nicht. Geldwäsche ist eine globale Angelegenheit. Das heisst die Exen kommen, wenn sie den Kinder betreuen, mit allem durch, wirklich mit allem.
Wenn hier jemand der Meinung ist, man könnte diesen Fall benutzten, um gegen die unglaubliche Ungerechtigkeit vor dem Familiengerichten vorzugehen, bin ich für Tips dankbar.
Bis dahin
Grüße
Nero
Inter
Das ist mein erster Beitrag hier. Ich habe mir das Forum und die Schreiber angesehen und ich glaube ich bin hier richtig (so viel Wut und Aktionsbereitschaft habe ich selten gelesen).
Was Ihr hier von mir habt, weiss ich noch nicht, aber vielleicht wird ja was draus und man(n) kann der Unrechtsmaschinerie mal richtig Knüppel zwischen die Beine werfen. Dazu erstmal mein Fall:
In einem Bundesland X wurde ich vor das Familiengericht gezerrt, Ehescheidung. Insoweit kein Problem, eben die ganze Katastrophe mit zwei kleinen Kindern.
In der Ehescheidungsverhandlung ging es auch um die Einkünfte der Ex. Die besitzt zwei Häuser im Ausland, Land y, in bester Lage. Ich wies dies durch Grundbuchauszug nach, also eine öffentliche Urkunde. Die Sache roch schon sehr nach Steuerhinterziehung. Die Frau Richterin winkte durch und übersah das gnädig, ist jedoch für mich wichtig, weil Einkünfte der Ex und wer soll Kinderunterhalt zahlen, usw.
Also war ich nicht faul, habe Strafanzeige gegen die Ex erstattet, sowohl beim Finanzamt als auch bei der Staatsanwaltschaft. Die Ex hatte eine Promianwältin und die bog alles ab. Staatsanwaltschaft stellt ein, Finanzamt ermittelt nicht usw, usw.....
Ich bin zwar des Rechts etwas kundig, aber grundsätzlich ein Langsammerker und so fand ich auch erst im Frühjahr 2009 heraus, dass es nicht nur Steuerhinterziehung sonder auch Geldwäsche ist, gem §§ 370 (3)Nr.3 AO iVm 261(1)S.3 StGB
Natürlich wurde ich im Ehescheidungsverfahren extrem benachteiligt, wie es eben so üblich ist, sogar das Anwältchen das mich vertreten hat (auf PKH) sprach vor Gericht gegen mich. Ich wurde also als armer Schlucker von vorne bis hinten legal gedrückt, soweit es eben geht.....
Im März war ich dann zu allem bereit, nach dem die Ex über ihre Anwältin den Kindesunterhalt einklagen wollte (ich hatte wieder mühsam einen Job bekommen und die Damen wollten nur was ihnen zusteht...)
Zurück zur Geldwäsche:
Ich schrieb Strafanzeigen gegen die Richterin, eine zweite Richterin und eine Richterin am Oberlandesgericht X (die hatten meine Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung bearbeitet, die dann vors Bundesverfassungsgericht ging). Weiter Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft X, gegen die EX, gegen mein Anwältchen und gegen die Promianwältin. Allesamt wegen Begünstigung -ergo- Beihilfe zu Geldwäsche. Das ist kein kleiner Vorwurf, insofern habe ich mir das vorher schon reiflich überlegt.
Jetzt wirds witzig. Ich habe die Geldwäsche komplett belegt, also keinen Verdacht, sondern Beweise; Grundbuchauszug, Verschleierung der Eigentümerdaten im Grundbuch durch Notar, Steuerhinterziehung durch Steuerbescheid der Ex. Da der Notar einen Grundbuchauszug gefälscht hat um die Eigentümer vor Aufdeckung der Steuerhinterziehung zu schützen, ist es besonders schwere Steuerhinterziehung, die vom Gesetzgeber als Geldwäsche eingestuft wird, seit 01.01.2008.
Was macht die Staatsanwaltschaft X? Stellt ein keine Schuld erwiesen. Da die Staatsanwaltschaft dies auch an das BKA melden muss und ich die Strafanzeigen über das BKA eingereicht habe, habe ich dann gleich Richtigstellungen an das BKA geschickt. Weiterhin Briefe an den Präsident Bafin, Präsident BKA, Bundesverfassungsgericht, Financial Action Task Force Paris, Interpol, Europol, US-Secret-Service, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Bundesfinanzminister, usw. Ich glaube ich habe nur den Mossad vergessen.
Von großer Bedeutung ist diese Form der Geldwäsche, weil eine neue Variante unter Fälschung von Grundbuchdaten gezeigt wurde. Die Summen sind nicht so doll, ca. 150 - 200.000 Euro p.a.
So. Da die Geldwäsche, zusammen mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, ganz oben rangiert, ist Bewegung in die Sache bekomme. Vom Europäischen Parlament erhielt ich vorab die Nachricht die Sache bei der FIU BKA anzuzeigen (was ja schon längst passiert ist).
Seit Mai höre ich weder von der Anwältin (deren Website auch seit Mai offline ist) noch vom Gericht etwas. Mein Schreiben an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wurde beantwortet und ich habe wieder einen Zentimeter Papier (mit allen Beweisen) hingeschickt; Vorwurf: Richterin eines OLGs täuscht Bundesverfassungsgericht und schützt Geldwäsche.
Meine Beschwerde wurde jedoch nicht zur Entscheidung angenommen, abgezeichnet von drei Richtern des Bundesverfassungsgericht. Das heisst, die haben sich damit beschäftigt und vermutlich Akten angefordert.
Da dürfte im Bundesland x einige Köpfe rot geworden sein. Weiterhin führe ich gegen besagtes Finanzamt eine Untätigkeitsklage bei einer belegten Geldwäsche. Das ist auch dem Finanzgericht unangenehm und mir wurde schon zweimal nahegelegt, meine Klage zurück zu nehmen. (Ein gutes Zeichen)
Nach § 31b AO muss Geldwäsche vom Finanzamt sofort ans BKA gemeldet werden, unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Haben die nicht, also auch sehr mütterfreundlich, ohne Zweifel.
Ich werde die Sache jetzt bis zum Ende durchziehen. Das dürfte dann einen großen Scherbenhaufen geben.
Anmerkung: Wäre das alles im Bundesland x geblieben, dann hätte mich diese männerfeindlich Bande einfach kalt gestellt, bei Geldwäsche geht das nicht. Geldwäsche ist eine globale Angelegenheit. Das heisst die Exen kommen, wenn sie den Kinder betreuen, mit allem durch, wirklich mit allem.
Wenn hier jemand der Meinung ist, man könnte diesen Fall benutzten, um gegen die unglaubliche Ungerechtigkeit vor dem Familiengerichten vorzugehen, bin ich für Tips dankbar.
Bis dahin
Grüße
Nero
Inter