15-06-2017, 05:10
Was für ein Lehrbuchbeispiel 
Stell doch einen Antrag auf wöchentlichen Wechsel um für die Kinder eine geregelte Wochenstruktur zu bilden.
Also einen Tag mehr. Dann kann die Mutter bei der Entlastung bestimmt für sich und die Kinder selber sorgen.
Scherz beiseite. Wird sie wohl nicht mitmachen. Evtl. trotzdem Antrag stellen.
Wenn du bei Gericht den Titel anerkennst, sind die Hürden für eine Abänderung wesentlich höher.
Einer Titulierung von 100 Prozent würde ich auf 2 Jahre befisten.
Wieso haben Kinder das Recht auf einen unbefristeten Titel? Wissen Kinder schon von Geburt an das sie nie von beiden erzogen werden wollen?
Du kannst sagen das die Nicht-Beachtung der Bedürfnisse deiner Kinder die in deinem Haushalt leben deren Wohl und die gesamte Existenz der Familie gefährdet. Der Selbstbehalt berücksichtigt nur die Bedürfnisse des Vaters. Somit schweben die Kinder latent an der Armutsgrenze und im Falle von Krankengeldbeziehung sogar deutlich drunter.
Den Kindern steht dann nicht mal das sozialrechtliche Existenzminnimum zur Verfügung.
Das dient nicht dem Kindeswohl.
Dann alle Kosten für die Kinder auflisten was dem Bescheid einer temporären Bedarfsgemeinschaft entspricht.
Vielleicht muss man die darauf hinweisen das die Bedürfnisse der Kinder real und tatsächlich sind und nicht fiktiv.
lg
Übrigens:
Sozialrechtlich, Sozialwissenschaftlich, Wohngeldgesetzlich, Unterhaltsvorschussgesetzlich ist die Mutter nicht alleinerziehend.

Stell doch einen Antrag auf wöchentlichen Wechsel um für die Kinder eine geregelte Wochenstruktur zu bilden.
Also einen Tag mehr. Dann kann die Mutter bei der Entlastung bestimmt für sich und die Kinder selber sorgen.
Scherz beiseite. Wird sie wohl nicht mitmachen. Evtl. trotzdem Antrag stellen.
Wenn du bei Gericht den Titel anerkennst, sind die Hürden für eine Abänderung wesentlich höher.
Einer Titulierung von 100 Prozent würde ich auf 2 Jahre befisten.
Wieso haben Kinder das Recht auf einen unbefristeten Titel? Wissen Kinder schon von Geburt an das sie nie von beiden erzogen werden wollen?
Du kannst sagen das die Nicht-Beachtung der Bedürfnisse deiner Kinder die in deinem Haushalt leben deren Wohl und die gesamte Existenz der Familie gefährdet. Der Selbstbehalt berücksichtigt nur die Bedürfnisse des Vaters. Somit schweben die Kinder latent an der Armutsgrenze und im Falle von Krankengeldbeziehung sogar deutlich drunter.
Den Kindern steht dann nicht mal das sozialrechtliche Existenzminnimum zur Verfügung.
Das dient nicht dem Kindeswohl.
Dann alle Kosten für die Kinder auflisten was dem Bescheid einer temporären Bedarfsgemeinschaft entspricht.
Vielleicht muss man die darauf hinweisen das die Bedürfnisse der Kinder real und tatsächlich sind und nicht fiktiv.
lg
Übrigens:
Sozialrechtlich, Sozialwissenschaftlich, Wohngeldgesetzlich, Unterhaltsvorschussgesetzlich ist die Mutter nicht alleinerziehend.