15-06-2017, 10:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-06-2017, 10:24 von CheGuevara.)
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt es nur beim Kindesunterhalt, nicht bei Trennungsunterhalt.
Gehört die Wohnung, wo Ex wohnt euch oder gemietet? Da käme noch Wohnwert drauf.
Wegen deiner 2.300, da gehen vermutlich noch Fahrtkosten und sonstiges und Kindesunterhalt sowie Erwerbstätigen-Bonus weg, da bleibt nicht viel auszugleichen - 300 EUR vermutlich nicht.
Es ist durchaus zu erwägen, die Betreuung auf das Residenzmodell zu reduzieren und dabei die Mutter mit den Kindern ihr Waterloo erleben zu lassen.
Du kannst den Jungs anbieten, die können voll bei Dir bleiben.
Das ist die Konsequenz aus der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Gehört die Wohnung, wo Ex wohnt euch oder gemietet? Da käme noch Wohnwert drauf.
Wegen deiner 2.300, da gehen vermutlich noch Fahrtkosten und sonstiges und Kindesunterhalt sowie Erwerbstätigen-Bonus weg, da bleibt nicht viel auszugleichen - 300 EUR vermutlich nicht.
Es ist durchaus zu erwägen, die Betreuung auf das Residenzmodell zu reduzieren und dabei die Mutter mit den Kindern ihr Waterloo erleben zu lassen.
Du kannst den Jungs anbieten, die können voll bei Dir bleiben.
Das ist die Konsequenz aus der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)