15-06-2017, 17:25
(15-06-2017, 14:31)Sorino schrieb: Es wird nicht beschrieben zu welchem Umfang ich betreue. Lediglich wolle ich mich "stärker in der Betreuung einbringen", aber ich tue das bereits, steht nicht drin. Wie kann ich hier erreichen, dass meine Betreuung ins Protokoll aufgenommen wird?
Erst mal nur so viel: Genau das ist ein sehr wichtiger Steigbügel in die nächste Instanz. Du beantragst 100% Düsseldorfer Tabelle mit der Begründung, dass du in einem erhebliche Umfang die Kinder mitbetreust (Betreuungsmodell beschreiben, die 43% als berechnetes Fazit). Der Richter ignoriert das. Taucht nicht auf in Protokoll und nicht im Beschluss. Zack, Steilvorlage fürs OLG. Wichtige vorgebrachte (!) entscheidungsrelevante Tatsachen unbeachtet gelassen. Antrag beim OLG: Unterhalt ist neu zu berechnen unter unter Berücksichtigung dieser Prämisse.
Was lernen Anwälte eigentlich? Das hätte dir deiner längst erzählen müssen.