16-06-2017, 22:04
a) der Titel ist jetzt auf den neuen Namen der Kinder geändert.
b) Keine Ahnung. Ich weiss nicht, wieso die Kindesmutter bis zur Scheidung eine Verfahrensstandschaft innehatte und dann nicht mehr. Klingt wiedersinnig. Schreib doch dem Absender und frage nach.
c) die Kinder und Mutter heissen jetzt anders.
b) Ein Urkundsbeamter hat unterschrieben.
Der Titel wurde nicht geändert, nur der Name des Gläubigers - des Kindes. Das hat man jetzt halt erledigt. UNd ich glaube auch nicht, dass eine Verzögerung dazu geführt hätte, dass du plötzlich eine Zeitlang keinen Unterhalt mehr zahlen musst.
b) Keine Ahnung. Ich weiss nicht, wieso die Kindesmutter bis zur Scheidung eine Verfahrensstandschaft innehatte und dann nicht mehr. Klingt wiedersinnig. Schreib doch dem Absender und frage nach.
c) die Kinder und Mutter heissen jetzt anders.
b) Ein Urkundsbeamter hat unterschrieben.
Der Titel wurde nicht geändert, nur der Name des Gläubigers - des Kindes. Das hat man jetzt halt erledigt. UNd ich glaube auch nicht, dass eine Verzögerung dazu geführt hätte, dass du plötzlich eine Zeitlang keinen Unterhalt mehr zahlen musst.