20-07-2009, 17:21
Lt. Antwort von Frau Zypries bei abgeordnetenwatch.de saßen Ende März 2008 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach §170 StGB in Haft:
Männer: 273
Frauen: 2
Das Risiko einer Haftstrafe ist für Männer also um weit mehr als das 100-fache höher als für eine Frau.
Unter Berücksichtigung der weitaus höheren Anzahl von Männern als Unterhaltsschuldner, und der weitaus besseren Zahlungsmoral von Männern, ist hier eine eindeutige geschlechtsspezifische Rechtssprechung zu Gunsten von Müttern erkennbar.
Obwohl ca. 84% aller unterhaltpflichtigen Mütter keinen einzigen Cent für die beim Vater lebenden Kinder zahlen, müssen Sie de facto keine Haftstrafe befürchten. Geht man von 165.000 alleinerziehenden Vätern aus, erhalten 137.000 von ihnen von der Mutter Null Euro für´s Kind. Lediglich 2 von 137.000 pflichtigen Müttern gehen dafür in Haft. Die Wahrscheinlichkeit daß eine Mutter siamesiche Zwillinge bekommt ist genauso hoch...
Der §170 StGB darf somit getrost als eindeutig sexistisch bezeichnet werden.
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte...ml#q199499
Männer: 273
Frauen: 2
Das Risiko einer Haftstrafe ist für Männer also um weit mehr als das 100-fache höher als für eine Frau.
Unter Berücksichtigung der weitaus höheren Anzahl von Männern als Unterhaltsschuldner, und der weitaus besseren Zahlungsmoral von Männern, ist hier eine eindeutige geschlechtsspezifische Rechtssprechung zu Gunsten von Müttern erkennbar.
Obwohl ca. 84% aller unterhaltpflichtigen Mütter keinen einzigen Cent für die beim Vater lebenden Kinder zahlen, müssen Sie de facto keine Haftstrafe befürchten. Geht man von 165.000 alleinerziehenden Vätern aus, erhalten 137.000 von ihnen von der Mutter Null Euro für´s Kind. Lediglich 2 von 137.000 pflichtigen Müttern gehen dafür in Haft. Die Wahrscheinlichkeit daß eine Mutter siamesiche Zwillinge bekommt ist genauso hoch...
Der §170 StGB darf somit getrost als eindeutig sexistisch bezeichnet werden.
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte...ml#q199499