20-06-2017, 11:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-06-2017, 11:18 von Umgangsvereitelung_wasnun.)
Hallo Ihr Lieben,
heute habe ich alle Unterlagen für den Termin am OLG vorbereitet.
1. Persönliches Erscheinen ist angeordnet - nicht nur der Verfahrensbeistände! Mal sehen, ob die BL tatsächlich kommt
2. Die Verwirkungstatbestände haben wir nochmals vorab anwaltlich konkretisiert und belegt
3. Das OLG hat sich bereits geäußert, dass es die hohen Zahlungen von nokids für die Miete der BL akzeptiert!!! Im Trennungsjahr als Einkommensminderung und danach komplett als geflossen "an Unterhalt statt"
4. Auf Punkt 3. basiert die geforderte Nachzahlung, welche dadurch NULL werden wird - eine Rückforderung von zuviel bezahlten Unterhalt scheint es scheinbar nicht zu geben in unserem Rechtssystem
5. ... drückt uns die Daumen, dass auch dieses Verfahren zu einem guten Ende kommt ...
LG
Zusatz:
Den PKH-Antrag samt Unterlagen "dürfen" wir scheinbar nicht einsehen ... haken jedoch nochmals nach.
Haben unseren Anwalt beauftragt beim Gerichtstermin einen Antrag auf Stellungnahme zum PKH-Antrag nach § 118 Bewilligungsverfahren vorzubringen!
heute habe ich alle Unterlagen für den Termin am OLG vorbereitet.
1. Persönliches Erscheinen ist angeordnet - nicht nur der Verfahrensbeistände! Mal sehen, ob die BL tatsächlich kommt
2. Die Verwirkungstatbestände haben wir nochmals vorab anwaltlich konkretisiert und belegt
3. Das OLG hat sich bereits geäußert, dass es die hohen Zahlungen von nokids für die Miete der BL akzeptiert!!! Im Trennungsjahr als Einkommensminderung und danach komplett als geflossen "an Unterhalt statt"
4. Auf Punkt 3. basiert die geforderte Nachzahlung, welche dadurch NULL werden wird - eine Rückforderung von zuviel bezahlten Unterhalt scheint es scheinbar nicht zu geben in unserem Rechtssystem
5. ... drückt uns die Daumen, dass auch dieses Verfahren zu einem guten Ende kommt ...
LG
Zusatz:
Den PKH-Antrag samt Unterlagen "dürfen" wir scheinbar nicht einsehen ... haken jedoch nochmals nach.
Haben unseren Anwalt beauftragt beim Gerichtstermin einen Antrag auf Stellungnahme zum PKH-Antrag nach § 118 Bewilligungsverfahren vorzubringen!