21-06-2017, 20:25
Laut der PDF von "fragender" (Landratsamt blablabla):
"Der Anspruch [auf Unterhalt] ist ausgeschlossen, wenn
beide Elternteile das Kind gemeinsam betreuen."
Ich nehme an, damit ist eine 50%-50% Betreuung/Umgang gemeint, oder?
"Der Anspruch [auf Unterhalt] ist ausgeschlossen, wenn
beide Elternteile das Kind gemeinsam betreuen."
Ich nehme an, damit ist eine 50%-50% Betreuung/Umgang gemeint, oder?