23-06-2017, 07:00
Der allergrößte Erfolg ist die Nichtzulassung von Beschwerden gegen dieses Urteil. Die Exe kann also nicht mehr weitermachen, Ende der Fahnenstange.
Die Verwirkung von "nur" 33% ist damit allerdings auch festgeschrieben. Eventuell kann man das dann nochmals vor dem Familiengericht angehen, wenn es um den nachehelichen Unterhalt geht. Wobei Befristung besser sein könnte als Reduzierung. Also lieber nach X Jahren Schluss als lebenslänglich X Euro monatlich.
Die Verwirkung von "nur" 33% ist damit allerdings auch festgeschrieben. Eventuell kann man das dann nochmals vor dem Familiengericht angehen, wenn es um den nachehelichen Unterhalt geht. Wobei Befristung besser sein könnte als Reduzierung. Also lieber nach X Jahren Schluss als lebenslänglich X Euro monatlich.
Bibel, Jesus Sirach 8.1