26-06-2017, 13:43
(26-06-2017, 10:40)p__ schrieb: Ich werd aus dem Papier nicht schlau. Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts, sieht aber gleichzeitig keinen Handlungsbedarf? Was denn nun?
Kein Handlungsbedarf bezieht sich nach meiner Lesart auf das Einkommensgefälle BET zu UET. Also den BET in die Pflicht zu nehmen, wenn der ein vielfaches des "entfernten" Elternteils verdient. Da soll der aktuelle Zustand wohl nicht geändert werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater