27-06-2017, 11:04
Hier nun auch.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/211678
"Justizminister Sebastian Gemkow weiter: „Selbst wenn sich die Eltern darüber einig sind, dass das Kind abwechselnd bei ihnen leben soll, gibt es in einem weiteren Punkt oft Streit. Die Eltern können sich nämlich häufig nicht über die Unterhaltsansprüche einigen. Im Wechselmodell funktioniert das gesetzlich vorgesehene Prinzip nicht mehr, dass ein Elternteil zahlt und der andere betreut. So wie beide Elternteile abwechselnd betreuen, müssen nun auch beide zum Barunterhalt beitragen.“
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/211678
"Justizminister Sebastian Gemkow weiter: „Selbst wenn sich die Eltern darüber einig sind, dass das Kind abwechselnd bei ihnen leben soll, gibt es in einem weiteren Punkt oft Streit. Die Eltern können sich nämlich häufig nicht über die Unterhaltsansprüche einigen. Im Wechselmodell funktioniert das gesetzlich vorgesehene Prinzip nicht mehr, dass ein Elternteil zahlt und der andere betreut. So wie beide Elternteile abwechselnd betreuen, müssen nun auch beide zum Barunterhalt beitragen.“