Danke erstmal für die Kritik, aufmunternden Worte und Fragen; So eins nach dem anderen.......
Zwei Geschäftshäuser in bester Lage einer europäischen Metropole werfen die 150.000 bis 200.000 Euro im Jahr locker ab; deswegen ist die Sache ja auch ein Novum und geeignet aufzuzeigen, wie das organisierte Verbrechen anonym Strassenzüge kauft und Geld wäscht/waschen kann. Und das Verfahren ist echt neu (und besonders dreist, da ein Notar mit macht).
Ich Querulant: Das ist wohl so zutreffend, zumindest habe ich den Querulanten-Stempel. Nur eines ist besonders/abweichend. Es ist eben Geldwäsche und keine einfache Steuerhinterziehung oder ein Prozessbetrug; Die Sache ist somit mindestens mal europäisch und schon lange nicht mehr auf ein Bundesland begrenzt.....wenn dann ein harter Gegenwind kommt, oder mir etwas "angehängt" werden soll, bleibt immer noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die OECD, die Weltbank die Uno ach was weiss ich....Geldwäsche ist eben "geächtet" und kein faux-pas...
Erschwerend -und das ist wirklich fatal- ist, dass sich alles mit einem einzigen Dokument belegen lässt, dem gefälschten Grundbuchauszug. Auf der Seite der Grundeigentümer ist auch ein Rechtsanwalt. Somit haben Notar und Eigentümeranwalt mit Vorsatz gehandelt......Versehen, Schreibfehler etc. sind da dann ausgeschlossen.....
Wenn alle Stricke reissen, könnte ich auch als "Verfolgter" in einem anderen Land politisches Asyl beantragen, wäre auch ne Option (Iran, Vatikan, UNHCR....)
Grundsätzlich bin ich jedoch als Anzeigenerstatter in einer Geldwäsche-Sache frei von jeder Verantwortlichkeit, § 13 Geldwäschegesetz und nach europäischen Richtlinien umfassend zu schützen...es sei denn, ich hätte Blödsinn erzählt/angezeigt und wenn ich das gemacht hätte, dann wäre ich schon nicht mehr hier.......ganz sicher!!
Und noch was. Die besagte Staatsanwaltschaft hat ja mit einer unrichtigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens das BKA getäuscht und das habe ich dem BKA auch immer schön brühwarm geschrieben und belegt. Wer Lust und Zeit hat, kann ja mal über die üblichen Suchwege etwas über das Selbstverständnis des BKA´s suchen....die machen nicht den Eindruck, dass sie sich von regionalen Landesfürsten vorführen lassen und dann auch noch Hiebe von der FATF einstecken
Wie auch immer, die Sache bleibt spannend.
Grüsse
Nero
Der Vorschlag Ross und Reiter zu nennen ist schwierig. Bleibe ich bei den Strafanzeigen, bin ich durch deutsche und europäische Gesetze umfassend geschützt, § 13 GWG etc...Nenne ich aber alle Beteiligten namentlich und ich täusche mich in einer Sachverhaltsbeurteilung der Beihilfe zu Geldwäsche, habe ich dann ein Problem.....
Aber das soll mich nicht verunsichern.....die Gegenseite (die Staatsanwaltschaft) hat in den unzähligen Schreiben immer eine andere Staatsanwältin als Unterzeichnende. Das zeigt auch, dass auf deren Seite schon ein wenig Schadensbegrenzung betrieben wird.
Die können sich dann rechtfertigen, sie wären nur einmal kurz mit dem Sachverhalt beschäftigt gewesen und hätten da etwas übersehen..... aber es gibt ja auch noch den Justizminister des Bundeslandes....der die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft führt, der kann dann nicht mehr sagen, er hätte was übersehen....und an dem bin ich gerade dran......
Der hat auch schon ganz geschickt gekontert; Auf meine Beschwerde über die Staatsanwaltschaft wegen unrichtiger Rechtsanwendung hat er die Sache wieder an die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung abgeben und die Zuständigkeit verneint; Kann er aber nur einmal, § 147 GVG, Wahloption Nr1 und Nr3
Bei der nächsten Entscheidung in der Sache muss er dann Stellung beziehen....
Das interessante an der ganzen Sache ist, dass unser deutsches Rechts- und Justizsystem nicht für so einen Fall ausgelegt ist. Für jeden Versuch aus der Sache rauszukommen findet sich wieder ein Gesetz, dass dies nicht zulässt. Bekäme ich eine Geldstrafe wegen irgendwas, beantrage ich Forderungsverrechnung mit den Schadensersatzforderungen in gleicher Höhe gegen die Behörden. Lehnt der Gerichtsvollzieher ab, gebe ich eine Vermögenserklärung ab (Offenbahrungseid) mit den aufgezählten Forderungen wegen Begünstigung von Geldwäsche. (Natürlich bekommt dann auch der Gerichtsvollzieher eine Anzeige wegen Begünstigung von Geldwäsche, wenn er nur einen kleinen Fehler macht oder untätig bleibt) Dann steht die Geldwäsche wieder in einem öffentlichen Verzeichnis und die Justiz muss der Sache nachgehen, usw, usw dann sind schon zwei Bundesländer in die Sache verstrickt. Ein kurzer Umzug in ein anderes Bundesland und die Sache kann dann dort weitergehen........
Gott sei Dank habe ich es nicht eilig....
Grüsse
Nero
Zwei Geschäftshäuser in bester Lage einer europäischen Metropole werfen die 150.000 bis 200.000 Euro im Jahr locker ab; deswegen ist die Sache ja auch ein Novum und geeignet aufzuzeigen, wie das organisierte Verbrechen anonym Strassenzüge kauft und Geld wäscht/waschen kann. Und das Verfahren ist echt neu (und besonders dreist, da ein Notar mit macht).
Ich Querulant: Das ist wohl so zutreffend, zumindest habe ich den Querulanten-Stempel. Nur eines ist besonders/abweichend. Es ist eben Geldwäsche und keine einfache Steuerhinterziehung oder ein Prozessbetrug; Die Sache ist somit mindestens mal europäisch und schon lange nicht mehr auf ein Bundesland begrenzt.....wenn dann ein harter Gegenwind kommt, oder mir etwas "angehängt" werden soll, bleibt immer noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die OECD, die Weltbank die Uno ach was weiss ich....Geldwäsche ist eben "geächtet" und kein faux-pas...
Erschwerend -und das ist wirklich fatal- ist, dass sich alles mit einem einzigen Dokument belegen lässt, dem gefälschten Grundbuchauszug. Auf der Seite der Grundeigentümer ist auch ein Rechtsanwalt. Somit haben Notar und Eigentümeranwalt mit Vorsatz gehandelt......Versehen, Schreibfehler etc. sind da dann ausgeschlossen.....
Wenn alle Stricke reissen, könnte ich auch als "Verfolgter" in einem anderen Land politisches Asyl beantragen, wäre auch ne Option (Iran, Vatikan, UNHCR....)
Grundsätzlich bin ich jedoch als Anzeigenerstatter in einer Geldwäsche-Sache frei von jeder Verantwortlichkeit, § 13 Geldwäschegesetz und nach europäischen Richtlinien umfassend zu schützen...es sei denn, ich hätte Blödsinn erzählt/angezeigt und wenn ich das gemacht hätte, dann wäre ich schon nicht mehr hier.......ganz sicher!!
Und noch was. Die besagte Staatsanwaltschaft hat ja mit einer unrichtigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens das BKA getäuscht und das habe ich dem BKA auch immer schön brühwarm geschrieben und belegt. Wer Lust und Zeit hat, kann ja mal über die üblichen Suchwege etwas über das Selbstverständnis des BKA´s suchen....die machen nicht den Eindruck, dass sie sich von regionalen Landesfürsten vorführen lassen und dann auch noch Hiebe von der FATF einstecken
Wie auch immer, die Sache bleibt spannend.
Grüsse
Nero
Der Vorschlag Ross und Reiter zu nennen ist schwierig. Bleibe ich bei den Strafanzeigen, bin ich durch deutsche und europäische Gesetze umfassend geschützt, § 13 GWG etc...Nenne ich aber alle Beteiligten namentlich und ich täusche mich in einer Sachverhaltsbeurteilung der Beihilfe zu Geldwäsche, habe ich dann ein Problem.....
Aber das soll mich nicht verunsichern.....die Gegenseite (die Staatsanwaltschaft) hat in den unzähligen Schreiben immer eine andere Staatsanwältin als Unterzeichnende. Das zeigt auch, dass auf deren Seite schon ein wenig Schadensbegrenzung betrieben wird.
Die können sich dann rechtfertigen, sie wären nur einmal kurz mit dem Sachverhalt beschäftigt gewesen und hätten da etwas übersehen..... aber es gibt ja auch noch den Justizminister des Bundeslandes....der die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft führt, der kann dann nicht mehr sagen, er hätte was übersehen....und an dem bin ich gerade dran......
Der hat auch schon ganz geschickt gekontert; Auf meine Beschwerde über die Staatsanwaltschaft wegen unrichtiger Rechtsanwendung hat er die Sache wieder an die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung abgeben und die Zuständigkeit verneint; Kann er aber nur einmal, § 147 GVG, Wahloption Nr1 und Nr3
Bei der nächsten Entscheidung in der Sache muss er dann Stellung beziehen....
Das interessante an der ganzen Sache ist, dass unser deutsches Rechts- und Justizsystem nicht für so einen Fall ausgelegt ist. Für jeden Versuch aus der Sache rauszukommen findet sich wieder ein Gesetz, dass dies nicht zulässt. Bekäme ich eine Geldstrafe wegen irgendwas, beantrage ich Forderungsverrechnung mit den Schadensersatzforderungen in gleicher Höhe gegen die Behörden. Lehnt der Gerichtsvollzieher ab, gebe ich eine Vermögenserklärung ab (Offenbahrungseid) mit den aufgezählten Forderungen wegen Begünstigung von Geldwäsche. (Natürlich bekommt dann auch der Gerichtsvollzieher eine Anzeige wegen Begünstigung von Geldwäsche, wenn er nur einen kleinen Fehler macht oder untätig bleibt) Dann steht die Geldwäsche wieder in einem öffentlichen Verzeichnis und die Justiz muss der Sache nachgehen, usw, usw dann sind schon zwei Bundesländer in die Sache verstrickt. Ein kurzer Umzug in ein anderes Bundesland und die Sache kann dann dort weitergehen........
Gott sei Dank habe ich es nicht eilig....
Grüsse
Nero