21-07-2009, 10:15
(21-07-2009, 09:37)p schrieb:(21-07-2009, 05:38)bumbui schrieb: Wenn man am Tag davor geheiratet hat, dann muss der Ehepartner dem Verkauf zustimmen.
Lässt sich darüber irgendwo ein Beleg finden? Das wäre auch was für die faq, "soll ich heiraten".
Informationen - Güterrecht und Ehevertrag auf notar-schulz.de schrieb:Jeder Ehegatte kann grundsätzlich nach freiem Belieben über sein Vermögen verfügen. Nur wenn er nahezu sein ganzes Vermögen veräußert, kann er das nur mit Zustimmung seines Ehepartners. Wenn deshalb beispielsweise ein Mann das ihm allein gehörende Hausgrundstück verkaufen will und das Hausgrundstück sein ganzes oder nahezu ganzes Vermögen darstellt, muss die Ehefrau dem Verkauf zustimmen; diese Zustimmung kann bereits im Kaufvertrag erklärt werden, da auch die Zustimmung der öffentlich-beglaubigten Form (notarielle Beurkundung oder Beglaubigung) nachgewiesen werden muss.
Ein Haus stellt wohl meistens nahezu das gesamte Vermoegen dar.