21-07-2009, 10:59
Danke - leider sind die Aussagen des Notars nicht mit Regelungen oder Urteilen belegt. Das "nahezu" ist reichlich unscharf und müsste ja vorher separat geprüft werden.
Ausserdem kann es per Ehevertrag geändert werden: "Ferner kann die gesetzliche Regelung, dass ein Ehepartner nicht ohne die Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen kann, ausgeschlossen werden."
Ausserdem kann es per Ehevertrag geändert werden: "Ferner kann die gesetzliche Regelung, dass ein Ehepartner nicht ohne die Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen kann, ausgeschlossen werden."