(28-06-2017, 12:15)Trullo1 schrieb: Eigentlich in dem betreffenden Monat aber nur Anteilig bis einen Tag VOR dem Geburtstag, oder?D.h. wenn er am 15. Geburtstag hat, dann rechne ich den Betrag (z.B. 400,-) geteilt durch 30 (= 13,33 pro Tag) mal 14 = 186,62
Nein, meines Wissens nach mußt Du komplett den ganzen Monat bezahlen.
Simon II
(28-06-2017, 14:06)fragender schrieb: Wie gesagt. Du hast einen Titel bis 18 (also lt. Deiner Aussage ein paar Monate). Wenn Du nicht am Hungertuch nagst, dann zahl bis dahin und stell dann einfach ein. Punkt
Was bringt es Dir, wenn Du erfährst, dass er ne Ausbildung macht. Da der Titel ausläuft, wird er vermutlich eh Dich auffordern wieder Unterhalt zu zahlen. Und dann weist Du es ja auch.
Also, ich würde es in Deinem Fall lassen. Zahl bis er 18 ist und gut.
Exakt so sehe ich es auch!
Der Aufwand für die paar Monate ist zu groß im Vergleich zum Ergebnis, denn Du wirst kein Ergebnis haben!
Die Gegenseite wird Zeit schinden (jeder gute Anwalt weiß, wie man das macht) und die ganze Zeit mußt Du sowieso nach dem aktuellen Titel zahlen. Und falls Du doch weniger zahlen müßtest von gerichtswegen (was unwahrscheinlich ist), so bekommst Du das zuviel gezahlte Geld nicht zurück, bleibst aber auf Deinen Anwaltskosten sitzen.
Vom persönlichen Streß für Dich ganz zu schweigen.
Mein Fazit: Laß es sein!
Simon II