21-07-2009, 11:07
(21-07-2009, 10:23)blue schrieb: Und was ist, wenn Gütertrennung vereinbart wurde, also nicht die klassische Zugewinngemeinschaft?
Eigentlich sollte der Ehegatte gemaess Rechtsprechung zum 1365 BGB nicht zustimmen muessen, wenn Guetertrennung vereinbart ist.
Ich denke in meinem persoenlichen Fall wollte der Notar auf Nummer sicher gehen. Ich war nach asiatischem Recht in Guetertrennung verheiratet ohne deutsche Anerkennung der Eheschliessung.
Er weigerte sich jedenfalls zu beurkunden ohne die Einverstaendniserklaerung meiner Ehefrau. Vielleicht haette ich ja alternativ gegen den Notar klagen koennen und vielleicht haette ich ja nach 10 Jahren dann nutzloses Recht bekommen.