29-06-2017, 12:38
(29-06-2017, 12:24)Momik schrieb:(29-06-2017, 11:25)p__ schrieb: Massgeblich ist der Familienstand "Verheiratet".
Das heißt beim Unterhaltsvorschuss und bei der Steuer wird mit zweierlei Maß gemessen.
Nimm das SGB dazu und du bist bei dreierlei Maß. Am besten legst du dir eine Strichliste an. Nicht, dass du den Überblick der Maße verlierst.