21-07-2009, 13:08
(21-07-2009, 12:27)Webworker schrieb: Hättest Du diese nicht in Deutschland bekommen?
Das sogenannte Ehefaehigkeitszeugnis hatte ich ja schon zum Zweck der Wiederheirat bei der Gemeinde bekommen, bei der ich zuletzt in D gemeldet war. Das Ehefaehigkeitszeugnis bezieht sich immer auf beide heiratswilligen Partner, also auf mich und meine damalige Verlobte. Nun haette ich bei der gleichen Gemeinde meine Ledigkeit bescheinigen lassen muessen. Da beisst sich die Katze dann in den Schwanz.
Um auf den Tiel des Threads und die anderen Beitraege zurueckzukommen. Da wird oft in einem kleinen Nebensatz schnell mal vom Immobilienverkauf, Geld ins Ausland oder bunkern und Aehnlichem geschrieben. Mir lag es daran aufzuzeigen, dass die Praxis bei Weitem nicht so einfach ist. Ich habe mehr als zwei Jahre gebraucht um alle Altlasten (bis auf den Unterhalt) in Europa loszuwerden und meine finanziellen Mittel zu sichern. Dabei verbrachte ich die meiste Zeit damit, irgendwelche unerwarteten Hindernisse zu umschiffen, die mir Behoerden, Banken, Versicherungen oder Notare mit ihrer Auslegung irgendwelcher Vorschriften oder irgendwelchem Kleingedrucktem in den Weg legten.
Als Auswanderer ist man in deren Augen ein Fluechtling, ein moralisches Schwein, das sein Land mit Fussen tritt und sich in verwerflicher Weise seinen gesellschaftlichen und buergerlichen Pflichten entzieht. Das bekommt man an jeder Ecke zu spueren indem einem das Vorhaben durch grenzwertige Forderungen so schwer wie nur irgend moeglich gemacht wird.
Dabei handeln sie kalkuliert in dem Wissen, dass ein Auswanderungswilliger kaum den juristischen Klageweg gehen wird.