07-07-2017, 16:42
Noch mal zu den Nebenkosten. Das habe ich mit der Steuererstattung versehentlich durcheinander gebracht. Das Prinzip ist aber das Gleiche. Wenn die Erstattung der Nebenkosten vor ALG2 Antrag war, kannst du die behalten. Wenn nicht, wird sie auf deine ALG II Leistungen angerechnet. Weil sich Bund und Kommune an deinen Wohnkosten beteiligen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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