21-07-2009, 14:51
(21-07-2009, 14:42)p schrieb: Belastete Immobilien ist man so oder so los, wenig belastete kann man beleihen. Begründung: Renovierungsvorhaben.
Wenn Gesetze und Regelungen Menschen nicht nur belasten, sondern fertigmachen, dann wird mit gleicher Härte dagegen gehandelt.
Renovierungsvorhaben + private Anschaffungen war die Begründung bei mir.
Leider kam es dann nicht mehr zu den Renovierungsarbeiten, da sich just in dem Moment unser eheliches Verhältnis zerrüttet hatte

Frauchen war aber auch selber schuld, hatte sie doch nur die Ratschläge guter Freundinnen befolgt und wollte die Scheidung "langsam, geheim und gewissenhaft vorbereiten"

