11-07-2017, 14:07
(11-07-2017, 13:41)p__ schrieb: §232 StPO. Aber hier eher §236 StPO, Vorführungsbefehl. Die Polizei wird dann zum Taxi.
Was kann schon passieren? Sie fahren vor meine Haustür, ich bin nicht da, sie fahren wieder zurück. Was kann schon schlimmer sein als es jetzt eh schon ist?
Die werden mich wieder zu einer Geldstrafe verknacken, mit oder ohne mich im Gericht. Dafür habe ich einen Pflichtverteidiger. Ich muss nicht nicht zusätzlich meine Zeit damit verschwenden.