16-07-2017, 14:03
(16-07-2017, 13:24)p__ schrieb: Beim begrenzten Realsplitting kann die Unterschrift der sich weigendern Ex gerichtlich ersetzt werden. Es wird also nicht auf Zustimmung geklagt, sondern nur die fehlende Unterschrift ersetzt. Nachteile, die sie dadurch hat, musst du natürlich ausgleichen. Ich denke, das ist bei einer Zusammenveranlagung im Jahr der Trennung ebenfalls möglich.
Dann kommt die Frage, wieso dann überhaupt klagen, wenn ich die Nachteile ausgleichen muss? Es ist genauso, als ob ich jetzt sofort eine Steuererklärung mit getrennter Veranlagung machen?
Vielleicht ist es möglich, wenn es wirklich zu einer Riesennachzahlung kommt, in meinem Fall sind es 2.800€, dass ich dieses Geld bei der Berechnung des Unterhaltes als Schulden angebe?
Dann kann ich einfach die Sache mit der Klage vergessen, ich zahle dann wegen Schulden weniger Unterhalt bzw. wie jetzt Unterhaltsvorschuss... Dann einfach monatlich in Raten die Schulden an das Finanzamt zurückzahlen, z.B. 100€ monatlich.