16-07-2017, 14:57
(16-07-2017, 14:40)p__ schrieb: Weil die steuerlichen Nachteile des Splittings geringer sind wie die Vorteile. Unterm Strich gewinnt man. Ansonsten wäre es natürlich Schwachsinn, überhaupt zu klagen. Zum Beispiel in einem Szenario, in dem Beide dasselbe verdienen.
Vergiss auch nicht Aufteilungsantrag nicht. Erstattungen und Schulden werden dann getrennt beschieden.
Übrigens, danke für deine Antwort.
Ja, wir haben ungefähr das gleiche verdient, ich 2.400€ und sie ca. 2000-2.200€ brutto (sie hat es geheim gehalten).
Da es 100%-ig zu einer Nachzahlung für mich kommt, sehe ich es realistisch diese Nachzahlung als Schulden anzugeben. Oder sind die Schulden gegenüber dem Finanzamt keine Schulden für das Jugendamt??
