17-07-2017, 22:10
Die Dauer der Stundung ist m. W. nicht gesetzlich geregelt. Es ist aber auch nur als Übergangslösung gedacht, um einen finanziellen Engpaß zu überbrücken. Aus deinem Stundungsantrag muß auch erkennbar sein, daß du die Steuerschuld in einem überschaubaren Zeitraum zurückbezahlen kannst. Sonst bist du gar nicht erst "stundungswürdig". GGf. packst du auch ein Schreiben deiner Bank dazu, daß die dir deine Steuerschulden nicht "vorfinanzieren". Sowas wollen Finanzämter sogar sehen. Du kannst auch gleich selber einen realistischen Ratenzahlungsplan vorschlagen. Mehr als ein Jahr Zahlungsaufschub wirst du üblicherweise nicht bekommen. Hängt ganz von deiner Liquidität ab. Den Stundungsantrag stellst du noch vor dem Feststehen der Steuerschuld, sonst gibt's Säumniszuschläge und das wird teuer. Die Stundung ist auch nicht umsonst und kostet Zinszuschläge. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn du darstellen kannst, daß das Finanzamt mittelfristig auch wirklich die gestundeten Beträge einziehen kann. Wenn erkennbar wird, das du restlos pleite bist und voraussichtlich auch bleibst, wird das Finanzamt genau wie eine Bank keinen Zahlungsaufschub gewähren.
Du bekommst über deinen Antrag einen Bescheid, gegen du ggf. auch Rechtsmittel einlegen kannst. Bei Ablehnung kannst du ggf. immer noch im Vollstreckungsverfahren Ratenzahlung vereinbaren. Ruf mal beim Finanzamt an, die beantworten auch Fragen dazu.
Du bekommst über deinen Antrag einen Bescheid, gegen du ggf. auch Rechtsmittel einlegen kannst. Bei Ablehnung kannst du ggf. immer noch im Vollstreckungsverfahren Ratenzahlung vereinbaren. Ruf mal beim Finanzamt an, die beantworten auch Fragen dazu.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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