18-07-2017, 15:04
Nach dem Anwaltsausstieg hättest du Verfahrenskostenhilfe vermutlich neu beantragen müssen. Man kann bei VKH den Anwalt nicht so einfach wechseln.
Wenn du Karre gegen die Wand fährst, dann lass es auch richtig krachen. Bezahle gar nichts mehr und werde radikal unkooperativ. Jetzt ist es natürlich recht spät für sowas.
Wenn du Karre gegen die Wand fährst, dann lass es auch richtig krachen. Bezahle gar nichts mehr und werde radikal unkooperativ. Jetzt ist es natürlich recht spät für sowas.