22-07-2009, 14:10
Sehr interessant !
Jedoch auch dabei muss man aufpassen. Steht da doch: (sinngemaess)
Die Schuldner koennen aber auch selbst eingreifen: Insolvenzflucht funktioniert nur, wenn hierzulande noch kein Verfahren läuft. Wer als Gläubiger Wind von einem Umzug seiner Schuldner bekommt, kann selbst den Insolvenzantrag bei einem deutschen Gericht stellen. Dafür muss er einen Titel gegen den Schuldner erwirken und die Gerichtskosten übernehmen. Krankenkassen und Finanzbehörden sind da sehr schnell geworden. So landet mancher Flüchtige schneller als erwartet wieder auf deutschem Boden.
Ganz so einfach und problemlos ist das also auch nicht.
Funktioniert das auch bei Unterhaltsschulden, die man bei seiner Ex, seinen Kindern oder beim Staat hat ??
Al Bundy
Jedoch auch dabei muss man aufpassen. Steht da doch: (sinngemaess)
Die Schuldner koennen aber auch selbst eingreifen: Insolvenzflucht funktioniert nur, wenn hierzulande noch kein Verfahren läuft. Wer als Gläubiger Wind von einem Umzug seiner Schuldner bekommt, kann selbst den Insolvenzantrag bei einem deutschen Gericht stellen. Dafür muss er einen Titel gegen den Schuldner erwirken und die Gerichtskosten übernehmen. Krankenkassen und Finanzbehörden sind da sehr schnell geworden. So landet mancher Flüchtige schneller als erwartet wieder auf deutschem Boden.
Ganz so einfach und problemlos ist das also auch nicht.
Funktioniert das auch bei Unterhaltsschulden, die man bei seiner Ex, seinen Kindern oder beim Staat hat ??
Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."