Wenn man nicht-selbständig arbeitet, sollte es keine Rückstände beim Finanzamt und Krankenkasse geben, wird einem ja im Voraus aus dem Gehalt abgezweigt.
Die größte Gefahr der Insolvenzanmeldung durch andere geht meiner Ansicht nach dann von den Gläubigern aus, die von sich selbst der Ansicht sind, dass sie mit einer frühen Anmeldung einen größeren Anteil an der Beute sichern können als andere.
Kann die Ex als Gläubigerin einen Insolvenzantrag stellen?
Hier behauptet ein Anwalt, dass alle aufgelaufenen Unterhaltsschulden einfließen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhal...27032.html
Also wäre es für die Ex als Gläubigerin bei Nichtweiterzahlung eher sinnvoll es so schnell wie möglich auf eine Insolvenz hinauslaufen zu lassen, bevor noch mehr Rückstände auflaufen, die dann gestrichen werden.
Die größte Gefahr der Insolvenzanmeldung durch andere geht meiner Ansicht nach dann von den Gläubigern aus, die von sich selbst der Ansicht sind, dass sie mit einer frühen Anmeldung einen größeren Anteil an der Beute sichern können als andere.
Kann die Ex als Gläubigerin einen Insolvenzantrag stellen?
Hier behauptet ein Anwalt, dass alle aufgelaufenen Unterhaltsschulden einfließen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhal...27032.html
Also wäre es für die Ex als Gläubigerin bei Nichtweiterzahlung eher sinnvoll es so schnell wie möglich auf eine Insolvenz hinauslaufen zu lassen, bevor noch mehr Rückstände auflaufen, die dann gestrichen werden.