Auf gar keinen Fall freiwillig irgendwas zahlen!
Die Tochter, Kontakt hin oder her, hat die Voraussetzungen zu erfüllen, die für den Erhalt von Unterahltsleistungen erfoderlich sind.
Das sind zwei Dinge: Einkommensnachweise der Mutter für die letzten 12 Monate, analog der Einkommensnachweise des Vaters. Und eine AKTUELLE Schulbescheinigung, aus der hervorgeht, was sie wie lange noch wo mit welchem Ziel (Abschluss) macht.
Bringt die Tochter auch nur eines der beiden Dinge nicht bei, gibt es keinen Unterhalt.
Sie ist jetzt volljährig und muss lernen, dass das Leben kein Ponyhof ist. Wenn sie z.B. von einer Behörde was will und es fehlt ein Dokument, eine Unterschrift oder ein Stempel, dann gibt es da auch nix.
Ist doch einfach zu verstehen, oder?
Die Tochter, Kontakt hin oder her, hat die Voraussetzungen zu erfüllen, die für den Erhalt von Unterahltsleistungen erfoderlich sind.
Das sind zwei Dinge: Einkommensnachweise der Mutter für die letzten 12 Monate, analog der Einkommensnachweise des Vaters. Und eine AKTUELLE Schulbescheinigung, aus der hervorgeht, was sie wie lange noch wo mit welchem Ziel (Abschluss) macht.
Bringt die Tochter auch nur eines der beiden Dinge nicht bei, gibt es keinen Unterhalt.
Sie ist jetzt volljährig und muss lernen, dass das Leben kein Ponyhof ist. Wenn sie z.B. von einer Behörde was will und es fehlt ein Dokument, eine Unterschrift oder ein Stempel, dann gibt es da auch nix.
Ist doch einfach zu verstehen, oder?
Bibel, Jesus Sirach 8.1