26-07-2017, 14:02
(26-07-2017, 13:46)kay schrieb: Wenn das wirklich so ganz hart kommt (was ich tunlichst versuchen wuerde zu vermeiden) und die Exe ihr Einkommen verschweigt, wuerde ich da zur Not auch mit Hilfe eines Detektivs Nachweise erbringen. Den muss sie dann naemlich auch noch zahlen. ABER nochmals, solange es noch Moeglichkeiten gibt zu reden, sollte sich ein Kompromiss finden lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, das Exe und Toechterlein grosse Lust auf Gericht haben.
Die Damen bekommen von den Advokaten erzählt, dass man die Sache ganz bestimmt gewinnen werde - und glauben es dann auch. Die Advokaten müssen da noch nicht mal viel lügen, denn die Praxis der Rechtssprechung zeigt, dass sie mit 80%iger Wahrscheinlichkeit irgendwas gewinnen werden.
Andererseits - wenn es denn tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, weil die Kindsmutter keine Einkommensnachweise vorlegt - dann könnte man ja mal beantragen bei der Kindsmutter ein fiktives Einkommen anzunehmen, wie man es sonst gerne bei den unterhaltspflichtigen Vätern macht. Wenn das Familiengericht die Einkommensfiktion ablehnen sollte hat man schon den Aufhänger, das Urteil evtl. vom Oberlandesgericht kassieren zu lassen. Wichtig: das OLG nimmt keine neuen Sachverhalte zur Entscheidung an. Was nicht schon beim Familiengericht vorgetragen wurde (z.B. Einkommensfiktion), kann nicht neu vorgetragen werden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1