27-07-2017, 11:25
Gut, die Vorgeschichte klärt einiges. Ich würde zum Beispiel damit rechnen, dass die Ex bei ihrem Einkommen schwindelt und auf aussagekräftige Belege bestehen. Wenn du damals bei der Scheidung alles verloren hast, wird sie auch Ehemann 2 nicht kostenlos weggeschickt haben. Für die Tochter war ein Ersatzvater installiert, du warst der Zahlvater. Der Ersatzvater ist weg. Auch wenn es jetzt über Anwälte geht, würde ich mit grosser Höflichkeit (in der Sache natürlich trotzdem klar und deutlich bleiben) kommunizieren. Ganz so die Ausnahme wäre es nicht, dass es mit der Selbständigkeit auch wieder zu einer Annäherung zwischen euch kommt.
Du solltest auch langfristig denken. Oft sind solche Berufsfachschulabschlüsse nur die Vorstufe zu weiteren Ausbildungsschritten, erst Gestaltungsassistentin, dann Mediendesginstudium. Leider tendieren die Gerichte dazu, endlose Ausbildungsketten als Unterhaltsgründe zu akzpetieren. Rechne also damit, dass dir noch eine ganze Weile Volljährigenunterhalt abgepresst werden wird und richte dein finanzielles Handeln danach aus. Einkommensverbesserungen werden dir unter diesen Umständen wenig bringen.
Du solltest auch langfristig denken. Oft sind solche Berufsfachschulabschlüsse nur die Vorstufe zu weiteren Ausbildungsschritten, erst Gestaltungsassistentin, dann Mediendesginstudium. Leider tendieren die Gerichte dazu, endlose Ausbildungsketten als Unterhaltsgründe zu akzpetieren. Rechne also damit, dass dir noch eine ganze Weile Volljährigenunterhalt abgepresst werden wird und richte dein finanzielles Handeln danach aus. Einkommensverbesserungen werden dir unter diesen Umständen wenig bringen.